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Okt 17, 2024

NIS2-Konformität: Wer ist betroffen und NIS2-Anforderungen 

Um den wachsenden Herausforderungen durch Cyberangriffe zu begegnen, führte die Europäische Kommission 2016 die NIS-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) ein. Ihr Ziel war es, die Cybersicherheit in allen EU-Ländern zu verbessern.

Mit dem technologischen Fortschritt und der zunehmenden Komplexität der Bedrohungen traten jedoch neue Herausforderungen auf. Ereignisse wie der Umstieg auf Homeoffice und Veränderungen in der globalen Politik führten zu einem Anstieg von Cyberangriffen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, überarbeitete die EU die NIS-Richtlinie und führte NIS2 ein. Diese aktualisierte Richtlinie konzentriert sich darauf, die Cybersicherheit in noch mehr Branchen und Sektoren zu stärken und zielt darauf ab, sich gegen sich entwickelnden Cyberrisiken zu schützen. 

Was ist die NIS2-Richtlinie? 

Wie bereits erwähnt, baut die NIS2-Richtlinie auf der früheren EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS auf und verbessert sie. Ihr Hauptziel ist es, die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in der gesamten EU zu erhöhen. Sie verlangt von Unternehmen, die kritische Infrastrukturen und essenzielle Dienstleistungen betreiben, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und alle Cybervorfälle den zuständigen Behörden zu melden. 

NIS2 geht über das hinaus, was NIS erreicht hat, indem es mehr Organisationen und Sektoren in der EU einbezieht. Der Fokus liegt auf der Sicherung von Lieferketten, der Vereinfachung des Prozesses zur Meldung von Vorfällen und der Durchsetzung strengerer Sicherheitsregeln sowie höherer Strafen in ganz Europa. NIS2 trat am 16. Januar 2023 in Kraft.

Wichtige NIS2-Fristen 

  • Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Das bedeutet, dass bis Ende 2024 jede von der Richtlinie betroffene Organisation gesetzlich verpflichtet sein wird, die festgelegten Standards zu erfüllen. 
  • Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre Strategien zur Erreichung der Ziele der NIS2-Richtlinie vorlegen. 
  • Ab dem 18. Oktober 2024 wird die ältere NIS-Richtlinie (Richtlinie 2016/1148) nicht mehr in Kraft sein. 
  • Bis zum 17. April 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten eine Liste der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen erstellen. Diese Liste wird dann mindestens alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert. Die Liste für jeden Sektor muss ebenfalls bis zu diesem Datum an die Europäische Kommission und die Kooperationsgruppe gesendet und alle zwei Jahre aktualisiert werden. 
  • Die Europäische Kommission wird bis zum 17. Oktober 2027 überprüfen, wie die Richtlinie funktioniert, und danach alle drei Jahre erneut prüfen. 

NIS2: Wer ist betroffen von einer aktualisierten Richtlinie?

Die aktualisierte NIS2-Richtlinie verfolgt einen neuen Ansatz zur Klassifizierung der betroffenen Branchen. Im Gegensatz zur vorherigen Version, die nur für Betreiber wesentlicher Dienstleistungen galt, unterteilt die neue Richtlinie die Einrichtungen in zwei Gruppen: wesentliche und wichtige Einrichtungen. Die Klassifizierung eines Unternehmens hängt von seiner Branche, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Jahresumsatz ab. 

Es ist auch wichtig zu verstehen, ob die Organisation eine führende Rolle in ihrem Sektor oder ihrem Land einnimmt. Allerdings können auch kleinere Unternehmen als wesentlich oder wichtig eingestuft werden, wenn sie eine kritische Dienstleistung erbringen, die soziale oder wirtschaftliche Aktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat unterstützt. 

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Kategorien liegt in der Überwachung. Wesentliche Einrichtungen unterliegen einer kontinuierlichen Aufsicht, um sicherzustellen, dass sie die Konformitätsstandards einhalten, während wichtige Einrichtungen nur überprüft werden, wenn ein Sicherheitsproblem, ein Datenleck oder ein erheblicher Verlust auftritt. Sehen wir uns genauer an, wer von NIS2 betroffen ist. 

Wesentliche Einrichtungen  Wichtige Einrichtungen  
Größe: mittelständische Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. € Größe: kleine Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von 10 Mio. € oder einer Bilanzsumme von 10 Mio. € 
  
1. Energie 
2. Verkehr 
3. Banken 
4. Finanzmarktinfrastruktur 
5. Gesundheit 
6. Trinkwasser 
7. Abwasser 
8. Digitale Infrastruktur (Cloud-Anbieter, Rechenzentren, DNS usw.) 
9. IKT-Service-Management (B2B): Managed Service Provider und Managed Security Service Provider 
10. Öffentliche Verwaltung 
11. Raumfahrt
 

1. Post- und Kurierdienste 
2. Abfallwirtschaft 
3. Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien 
4. Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vertrieb 
5. Fertigung (Medizinprodukte, Kraftfahrzeuge, Computer, elektrische und andere Geräte) 
6. Digitale Anbieter (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen) 
7. Alle Sektoren unter den wesentlichen Unternehmen innerhalb der Größe für wichtige Unternehmen

Sie können eine kostenlose Beratung zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen in Ihrem Unternehmen erhalten, indem Sie unser Team kontaktieren. 

NIS2-Strafen und Bußgelder 

Im Rahmen der NIS2-Richtlinie können sowohl wesentliche als auch wichtige Einrichtungen mit Strafen und Bußgeldern belegt werden, wenn sie die Gesetze zur Cybersicherheit nicht einhalten. Je nach Schwere des Verstoßes oder Vorfalls können die Geldstrafen bis zu 10 Millionen € oder 2 % des jährlichen Umsatzes des Unternehmens betragen. 

NIS2 legt auch großen Wert darauf, die Führungskräfte für die Sicherheit ihres Unternehmens verantwortlich zu machen. Wenn das Management die notwendigen Schritte zum Schutz ihrer Organisation nicht unternimmt, kann es persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Sie können verpflichtet werden, den Verstoß öffentlich bekannt zu geben, zu erklären, was passiert ist, und die Verantwortlichen zu benennen. 

In schwerwiegenden Fällen könnten sie sogar vorübergehend von der Übernahme von Führungspositionen ausgeschlossen werden. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Praktiken zur Cybersicherheit zu verbessern und das Management dazu zu bewegen, eine aktivere Rolle beim Schutz ihrer Organisation vor Cyberbedrohungen zu übernehmen. 

Vermeiden Sie mögliche Bußgelder, indem Sie sich an uns wenden, um Hilfe bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland zu erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Vorschriften. 

Was sind die NIS2-Anforderungen? 

Um die Resilienz Europas gegenüber aktuellen und zukünftigen Cyberbedrohungen zu stärken, legt die NIS2-Richtlinie neue Regeln und Verantwortlichkeiten für Organisationen in vier Schlüsselbereichen fest: Risikomanagement, unternehmerische Verantwortung, Meldepflichten und Geschäftskontinuität. 

  • Risikomanagement: Um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, müssen Organisationen Maßnahmen ergreifen, um Cyberrisiken zu reduzieren. Dazu gehört das Management von Vorfällen, die Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette, die Sicherung von Netzwerken, die Kontrolle des Zugriffs und die Verwendung von Verschlüsselung. 
  • Unternehmerische Verantwortung: NIS2 besagt, dass die Unternehmensleitung für die Überwachung und Genehmigung der Cybersecurity-Bemühungen des Unternehmens verantwortlich ist. Das Management muss auch im Umgang mit Cyberrisiken geschult werden. Bei Verstößen könnte das Management mit Strafen konfrontiert werden, darunter persönliche Haftung oder sogar ein vorübergehendes Verbot der Übernahme von Managementfunktionen. 
  • Meldepflichten: Organisationen, die als wesentlich oder wichtig klassifiziert sind, müssen Systeme bereitstellen, um schwerwiegende Sicherheitsvorfälle schnell zu melden. NIS2 legt strenge Fristen dafür fest, beispielsweise eine 24-stündige „Frühwarn“-Benachrichtigung für bedeutende Vorfälle. 
  • Geschäftskontinuität: Unternehmen müssen einen soliden Plan zur Aufrechterhaltung des Betriebs während eines schweren Cybervorfalls haben. Dieser Plan sollte die Systemwiederherstellung, Notfallprotokolle und die Einrichtung eines Krisenreaktionsteams zur effektiven Bearbeitung von Vorfällen umfassen. 

10 grundlegende Sicherheitsmaßnahmen für NIS2 

Neben den vier Hauptbereichen verlangt NIS2 von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, grundlegende Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um häufige Cyberbedrohungen zu bekämpfen. Dazu gehören: 

  • Durchführung von Risikoanalysen und Erstellung von Sicherheitsrichtlinien für Informationssysteme. 
  • Einrichtung von Richtlinien zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen. 
  • Verwendung von Kryptografie und Verschlüsselung, wenn erforderlich, mit klaren Richtlinien. 
  • Entwicklung eines Reaktionsplans zur Handhabung von Sicherheitsvorfällen. 
  • Sicherstellung der Sicherheit während der Beschaffung, Entwicklung und des Betriebs von Systemen, einschließlich Regeln zum Management und zur Meldung von Schwachstellen. 
  • Bereitstellung von Schulungen zur Cybersicherheit und Förderung guter Praktiken in der Computerhygiene. 
  • Implementierung von Sicherheitsverfahren für Mitarbeiter, die mit sensiblen Daten umgehen, einschließlich klarer Regeln für den Datenzugriff und die Pflege einer aktualisierten Liste wichtiger Vermögenswerte. 
  • Vorhandensein eines Plans zur Aufrechterhaltung der Geschäftsabläufe während und nach einem Sicherheitsvorfall, der die Aktualisierung von Backups und den Zugriff auf IT-Systeme umfasst. 
  • Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung für die Kommunikation und sicheren Notfallkommunikationsmethoden, wo nötig. 
  • Gewährleistung der Sicherheit der Lieferkette durch Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen, die die Risiken jedes Lieferanten berücksichtigen, und regelmäßige Bewertung der Sicherheitsniveaus aller Lieferanten. 

Warum ist die NIS2-Richtlinie wichtig für europäische Unternehmen? 

Europa, als politischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Akteur, ist oft ein Ziel für Cyberangriffe. Laut Deloitte stiegen die Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen weltweit um 45 % und in den EU-Mitgliedstaaten sogar um unglaubliche 220 % zwischen 2020 und 2021. 

Angesichts dieser Zahlen, die wahrscheinlich weiter steigen werden, ist es entscheidend, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um sich vor potenziellen Cyberbedrohungen zu schützen. Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie kann nicht nur die Online-Sicherheit Ihrer Organisation stärken, sondern auch dazu beitragen, eine gemeinsame Verteidigung gegen aufkommende Risiken aufzubauen. 

Durch die Befolgung von NIS2 können Unternehmen von Folgendem profitieren: 

  • Proaktives Risikomanagement: Sie können Cyberbedrohungen identifizieren und damit umgehen, bevor sie Schaden anrichten. 
  • Geschäftskontinuität: Sie stellen sicher, dass Ihre Abläufe auch während eines Cybervorfalls reibungslos weiterlaufen, was das Vertrauen der Kunden stärkt. 
  • Vorfallberichterstattung: Sie informieren die zuständigen Behörden schnell über Sicherheitsverletzungen, wodurch anderen Organisationen geholfen wird, ähnliche Bedrohungen zu vermeiden. 
  • Verbesserte Zusammenarbeit: Sie bleiben mit Partnern in Verbindung und teilen bewährte Praktiken zur Vermeidung von Cyberbedrohungen. 

NIS2-Richtlinie: Zusammenfassung 

Die NIS2-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in ganz Europa und verdeutlicht die NIS2-Bedeutung und seine Auswirkungen auf Organisationen. Sie stellt sicher, dass sowohl wesentliche als auch wichtige Unternehmen proaktive Maßnahmen zum Schutz ihrer Betriebsabläufe ergreifen. Es ist von entscheidender Bedeutung, NIS2 zu verstehen und zu wissen, wer davon betroffen ist, da die Einhaltung dieser neuen Vorschriften nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein strategischer Schritt zum Schutz von Unternehmen vor potenziellen Angriffen ist, insbesondere angesichts der zunehmenden Cyberbedrohungen. 

Compliance Aspekte ist ein modernes GRC-Tool und Beratungsunternehmen für Compliance. Egal, ob Sie Unterstützung bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie benötigen oder möchten, dass wir den gesamten Prozess für Sie übernehmen – wir sind hier, um zu helfen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung! 

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